BIRGITTENORDEN
Das erste Kloster des Ordens des Allerheiligsten Erlösers der heiligen Birgitta wurde 1369 gegründet, als von Birgitta entsandte Sonderdelegierte aus Rom eintrafen mit der Aufgabe, die Umbauarbeiten des königlichen Schlosses von Vadstena (Schweden) in ein Kloster zu beginnen, das König Magnus Eriksson der heiligen Birgitta 1346 als Schenkung überlassen hatte. Die Übertragung von Birgittas sterblichen Überresten in den Jahren 1373 bis1374 bedeutete den Beginn des Klosterlebens der Frauen, das sich unter der Leitung der Priester des Birgittenordens entwickelte.
In den Jahren 1375 bis 1380 legte Katharina, Birgittas Tochter und erste Äbtissin des Klosters, die notwendigen Rechtsgrundlagen des neuen Ordens in Rom vor. Die von den Ordensleuten von Vadstena praktizierte Regel geht auf eine der ersten Offenbarungen Birgittas im Jahr 1346 zurück, die sie kurz nach dem Tod ihres Mannes Ulf Gudmarsson empfing. Die Regel wurde am 5. August 1370 von Papst Urban V. gebilligt und war als Ergänzung zur Regel des hl. Augustinus gedacht.
Bald breiteten sich die Birgittenklöster in ganz Europa aus. In der Reformationszeit kam es in dem von Birgitta gegründeten Orden zu einem Stillstand und in mehreren Ländern einschließlich Italien zu einem langsam beginnenden Niedergang. Die Rückkehr zum Geist der Regel der heiligen Birgitta wurde von Maria Elisabeth Hesselblad eingeleitet, einer schwedischen Lutheranerin, die am 15. August 1902 in Amerika zum katholischen Glauben konvertierte. Sie erneuerte den Birgittenorden, der dennoch der alten birgittinischen Tradition treu blieb in Bezug auf den kontemplativen Aspekt, die feierliche Feier der Liturgie, die Apostolizität und das Engagement für die Einheit der Kirche. Dies ist zusammenfassend das spezifische Charisma des Ordens. Der Orden ist auf drei Kontinenten mit 57 Häusern präsent und hat ca. 600 Ordensschwestern.
Die heilige Mutter Maria Elisabeth Hesselblad starb am 24. April 1957 in Rom. Sie wurde am 9. April 2000 während des Jubiläumsjahres seliggesprochen und von Papst Franziskus während des Jubiläumsjahres der Barmherzigkeit am 5. Juni 2016 heiliggesprochen. Das birgittinische Charisma der heiligen Mutter M. Elisabeth wird derzeit auf folgende Länder übertragen: Italien, Schweiz, Großbritannien, Schweden, Dänemark, Norwegen, Finnland, Estland, Polen, Deutschland, Niederlande, Indien, Palästina, Israel, Philippinen, Indonesien, USA, Mexiko, Kuba.